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Die Beiratsarbeit - eine ehrenamtliche Tätigkeit

Die Beiräte aus Findorff, Walle und Gröpelingen betreiben zusammen mit dem Ortsamt West kommunalpolitische Stadtteilarbeit bzw. lokale Politik für diese drei Stadtteile. Während die MitarbeiterInnen des Ortsamtes hauptamtlich als Angestellte und Beamte der Stadt Bremen tätig sind, engagieren sich die Beiräte ausschließlich ehrenamtlich. Beim Ortsamt West, sozusagen als Geschäftsstelle der Beiräte, gehen die stadtteilspezifischen Informationen, Anfragen, Anträge etc. ein und werden von dort an die jeweils zuständigen Beiräte weitergeleitet. Meist geschieht dies anlässlich der verschiedenen Ausschusssitzungen, die, da die Beiräte ehrenamtlich arbeiten und überwiegend berufstätig sind, mehrheitlich in den Abendstunden stattfinden. Grundlage der Arbeit der bremischen Ortsämter sowie der bremischen Beiräte ist das Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter vom 02.02.2010, geändert in der letzten Form am 16.09.2016.

Die Rechte der Beiräte - ohne bindende Wirkung

Der Beirat hat das Recht, über alle Angelegenheiten, die in seinem Beiratsbereich von öffentlichen Interesse sind, zu beraten. Insbesondere hat er die Aufgabe,

  1. sich mit den aus der Bevölkerung kommenden Wünschen, Anregungen und Beschwerden zu befassen
  2. die im Beiratsbereich arbeitenden Institutionen, Vereine, Initiativen und sonstigen demokratischen Vereinigungen im Sinne eines Interessenausgleichs zu unterstützen
  3. über beiratsbezogene Angelegenheiten im Sozial-, Bau-, Bildungs-, Kultur-, Umwelt-, Hafen- und Gewerbebereich etc. zu beraten und zu beschließen
  4. über die Anträge zu den Haushaltsvorschlägen zu beraten und zu beschließen.

Im Baubereich berät und beschließt der Beirat im Einzelnen über die von den Behörden und sonstigen Stellen erbetenen Stellungnahmen. Dies gilt insbesondere für folgende Angelegenheiten:

  1. Aufstellung, Änderung und Aufhebung des Flächennutzungsplanes, von Bebauungsplänen sowie Landschaftsprogrammen und -plänen.
  2. Festlegung von Sanierungs- und Untersuchungsgebieten
  3. Erteilung von Baugenehmigungen
  4. Planung, Errichtung, Übernahme, wesentliche Änderung, Aufhebung sowie Nutzungsänderung von öffentlichen Einrichtungen
  5. Vermietung, Verkauf und Ankauf von öffentlichen Flächen und Gebäuden etc.

In all diesen vorgenannten Angelegenheiten wird der Beirat gehört und die vom Beirat abgegebene Stellungnahme in die Überlegungen zur Entscheidungsfindung einbezogen. Jedoch haben die Stellungnahmen keine bindende Wirkung. Der Beirat wird jeweils nur als Träger öffentlicher Belange gehört, die endgültige Entscheidung in einer Angelegenheit kann auch gegen den Willen eines Beirates fallen. Daran ändert auch das Vortragsrecht in Fachdeputationen nichts.

Die Rechte der Beiräte - mit bindender Wirkung

Tatsächliche Rechte mit bindender Wirkung haben die Beiräte lediglich in zwei Bereichen:

  1. Benennung von Straßen und Plätzen
  2. und die Vergabe von Beiratsmitteln an Vereine und Stadtteileinrichtungen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Vorschriften.

Bürger- und Jugendbeteiligung

Mit der Änderung des Ortsgesetzes für Beiräte und Ortsämter im Februar 2010 ist erstmals die Förderung der Bürger- und Jugendbeteiligung durch die Beiräte unter § 6 festgeschrieben worden. Die Aufgabe eines Beirates ist es demnach, die Bürgerbeteiligung im Beiratsbereich zu gewährleisten und sie anzuregen.

  • Öffentliche Sitzungen: Zum einen tagen die Beiräte in der Regel anlässlich ihrer Beirats- und Fachausschusssitzungen öffentlich. Bürger und Bürgerinnen haben damit die Möglichkeit der frühzeitigen Information und können sich unter Einhaltung der formalen Rahmenbedingungen der Sitzung in die Diskussionen einbringen.
  • Bürgeranträge: Zum anderen können Bewohner und Bewohnerinnen eines Stadtteils die Möglichkeit nutzen, einen formlosen Bürgerantrag über das zuständige Ortsamt an den jeweiligen Beirat zu stellen. Der Beirat ist durch das Gesetz gehalten, sich innerhalb einer Frist von 6 Wochen mit dem Antrag zu befassen. Was nicht bedeuten muss, eine inhaltliche Stellungnahme erarbeitet zu haben. Es kann auch die Vorbereitung einer Befassung mit geladenen FachvertreterInnen eine erste Befassung sein, der eine zweite, mit inhaltlicher Beschäftigung, folgen kann. Die Behandlung selbst kann in einem Fachausschuss oder auch in einer Beiratssitzung geschehen. Dem Antragsteller wird das Ergebnis schriftlich mitgeteilt. Schriftlich eingereichte Bürgeranträge werden vom Ortsamt an den zuständigen Beirat weiter geleitet und erst nach Kenntnisnahme durch die Beiratsmitglieder anonymisiert.
  • Jugendbeiräte: Beiräte fördern das kommunalpolitische Engagement von Jugendlichen, indem sie einen Jugendbeirat bzw. ein Jugendforum gründen können, dem Jugendliche aus dem Beiratsbereich angehören. Der Beirat Gröpelingen hat im Jahr 2022 ein Jugendforum gegründet, in Walle gibt es seit 5 Jahren ein solch offen arbeitendes Jugendgremium. Im Beirat Findorff hat das Jugendforum im September 2022 seine Arbeit aufgenommen.

Bei so wenigen tatsächlichen Rechten - was kann der Beirat letztlich ausrichten?

Trotz der wenigen tatsächlichen Rechte, die ein Beirat besitzt, besitzen Beiratsmitglieder eine ganz besondere Funktion: sie sind sozusagen das "Ohr am Puls" in einem Stadtteil. Hier geht es mehr um

  1. die Wahrnehmung von Problemfeldern, die die Menschen vor Ort belasten.
  2. Sie sind AnsprechpartnerInnen für die Bedürfnisse, Anregungen und Wünsche der BewohnerInnen,
  3. sie ergänzen in speziellen Angelegenheiten den Fachverstand von Verwaltungs- und FachvertreterInnen um den Sachverstand aus dem Stadtteil
  4. sie können Projekte und Ideen im Stadtteil anschieben
  5. und sie haben die Möglichkeit, über ihre Parteien politisch Einfluss zu nehmen.

Nicht immer klappt alles so, wie die Beiräte sich das vorstellen. Häufig dauert ein Vorgang sehr lange. Manchmal braucht man dazu einen langen Atem. Manchmal erzielen sie wider Erwarten Erfolge, wo es nicht vermutet würde. Das wiederum macht Mut für alle diejenigen Problemfelder, die schwer lösbar erscheinen.