Sie sind hier:

Aktuelle stadtteilübergreifende Themen

Hier können Sie sich über die aktuellen stadtteilübergreifenden Themen informieren.

Falls Sie die stadtteilspezifischen Themen suchen, finden Sie diese unter folgenden Links:

Infoveranstaltung zur Kindertagesoffensive am 22. Mai 2024

Vorderseite Flyer zur Infoveranstaltung Kindertagesoffensive
Rückseite Flyer zur Infoveranstaltung Kindertagesoffensive

Europawahl 2024

Europawahl am 9. Juni 2024

Wir brauchen Dich als Wahlhelfer:in!

Wahlen sind die Grundlage unserer Demokratie. Erlebe Demokratie aktiv als Wahlhelfer:in am Wahlsonntag in einem der Wahllokale in der Stadt Bremen oder in der Briefwahlauszählung.

Setze mit Deinem Engagement ein Zeichen! Nur mit der Unterstützung von 3.500 Freiwilligen können die Wahlen durchgeführt und ausgezählt werden.

Wahlhelfer:in sein ist ein Ehrenamt. Du brauchst keine besonderen Vorkenntnisse, wir bereiten Dich auf Deinen Einsatz vor.

Dein Engagement vergüten wir mit einer Aufwandsentschädigung (von bis zu 80 €).

Wir berücksichtigen deine Wünsche:

  • wohnortnah
  • Position nach Erfahrung
  • Zusammenarbeit im Wunschteam

Anmeldung unter
www.wahlen.bremen.de/wahlhelfer_innen

Mehr Infos gibt es hier:
www.wahlen.bremen.de

Bei Fragen, melde Dich bei uns:
0421 361-88888
wahlhelfer@statistik.bremen.de

Dein Wahlhelfereinsatz-Team

Statistisches Landesamt Bremen
Wahlamt
An der Weide 14-16
28195 Bremen
Tel.: 0421 361-88898
Fax: 0421 361-2278

Europawahl für Unionsbürger:innen in Deutschland

Was sind überhaupt Unionsbürger:innen?
Unionsbürger:innen sind Personen, die die Staatsangehörigkeit eines der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben.

Bin ich in Deutschland wahlberechtigt?
Unionsbürger:innen, können in Deutschland an der Europawahl teilnehmen, wenn sie:

  • 16 Jahre oder älter sind.
  • Ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben (bspw. hier gemeldet sind / arbeiten). Es ist nicht erforderlich, dass sie sich bereits seit 3 Monaten in Deutschland aufhalten. Der Aufenthalt kann sich auch auf die übrigen Mitgliedstaaten der EU erstrecken.

Wie kann ich in Deutschland an der Wahl teilnehmen?
Unionsbürger:innen, die in Deutschland wählen möchten, müssen im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Unionsbürger:innen erhalten eine Wahlbenachrichtigung und müssen nicht selbst aktiv werden, wenn sie bereits bei einer vergangenen Europawahl einen Antrag auf die Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt haben und ohne zwischenzeitlichen Wegzug in das Ausland am 28. April 2024 bei einer deutschen Meldebehörde gemeldet sind.
  2. Unionsbürger:innen müssen selbst aktiv werden, wenn sie nicht bereits in ein Wählerverzeichnis eingetragen wurden (z.B. weil sie vor Kurzem nach Deutschland zugezogen oder nach Wegzug wieder zugezogen sind.)

In diesem Fall muss ein förmlicher Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis gestellt werden. Dieser muss persönlich und handschriftlich unterzeichnet werden und der Gemeinde am Wohnort im Original übermittelt werden (kein Fax, keine Email). Das muss spätestens am 19. Mai geschehen.

Wie kann ich in meinem Herkunfts-Mitgliedstaat wählen?
Unionsbürger:innen, die die Europaabgeordneten ihres Herkunftslandes wählen möchten,

  • müssen sich dafür an die zuständige Auslandsvertretung des jeweiligen Herkunftslandes wenden (Botschaften/ Honorarkonsulate)
  • müssen sich gegebenenfalls aus dem Wählerverzeichnis in Deutschland per Antrag austragen lassen (dieser Antrag muss bis zum 19. Mai schriftlich bei der zuständigen Gemeindebehörde eingereicht werden)

Es darf ausschließlich in einem Land abgestimmt werden

Bei Fragen wenden Sie bitte an
europawahl@europa.bremen.de

QR-Codes mit Hilfestellungen finden Sie im folgenden Dokument:
Europawahl für Unionsbürger:innen (pdf, 146.3 KB)