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Wahl / Organisation

Wann werden Beiräte gewählt ?

Beiräte werden zeitgleich mit der Bremischen Bürgerschaft gewählt und sind jeweils für die Dauer einer Legislaturperiode im Amt. Endet die Wahlperiode der Bürgerschaft frühzeitig (vorgezogene Neuwahlen auf Grund eines Koalitionsbruches), erlischt auch das Mandat der Beiräte.

Wer wählt die Beiräte ?

Bis 1985 wurden die Beiräte indirekt von der wahlberechtigten Bevölkerung gewählt. Von den jeweiligen Stadtteilergebnissen zur Wahl der Bremischen Bürgerschaft leitete sich die Zusammensetzung der Stadtteilbeiräte nach politischen Parteien ab. Erstmals 1989 hatten die WählerInnen Gelegenheit, bei der Wahl der Bremischen Bürgerschaft mit einer Zweitstimme eine Partei oder Wählervereinigung direkt zu wählen. Seitdem haben WählerInnen die Möglichkeit, ihre Stimme zu splitten: für Bürgerschaft und Beirat können unterschiedliche Parteien gewählt werden.

Wer kann sich um ein Beiratsmandat bewerben ?

Parteien und Wählervereinigungen, die die im Bremischen Wahlgesetz vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllen. Sie kandidieren auf der Grundlage einer selbstbestimmten Kandidatenliste. Die Listenkandidaten müssen am Wahltag mindestens seit drei Monaten einen Wohnsitz im Stadtteil besitzen. Verlegen Beiratsmitglieder ihren Wohnsitz während der Wahlperiode in einen anderen Stadtteil, so müssen sie ihr Mandat nach drei Monaten abgeben.

Wie setzt sich der Beirat zusammen ?

Dies bestimmt sich logischerweise nach dem Wahlergebnis. Die Zahl der im Beirat vertretenen Mitglieder ist im Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter festgelegt und errechnet sich hauptsächlich aus den Einwohnerzahlen des jeweiligen Stadtteils.

Im Westen ergibt sich folgende Besetzung

  • Stadtteilbeirat Findorff : 15 Mitglieder
  • Stadtteilbeirat Walle: 17 Mitglieder
  • Stadtteilbeirat Gröpelingen : 19 Mitglieder (davon 17 besetzt)

Die Beiräte sind ehrenamtlich tätig und erhalten pro Sitzung eine Aufwandsentschädigung von 25 Euro.

Wie organisiert sich der Beirat ?

Nach seiner Wahl konstituiert sich der Beirat, d.h. die frisch gewählten Beiratsmitglieder kommen zu ihrer ersten Sitzung zusammen. Diese und die nachfolgenden Sitzungen in der Legislaturperiode, die u.a. die Arbeit eines Beirates ausmachen, finden überwiegend in den Abendstunden statt, um den berufstätigen Beiratsmitgliedern, die ja lediglich ehrenamtlich tätig sind, die Mitwirkung zu ermöglichen. Der neu konstituierte Beirat

  • wird zunächst offiziell verpflichtet
  • und beschließt anlässlich dieser ersten Sitzung eine Geschäftsordnung, die für die Dauer der Wahlperiode die Grundlage seiner Arbeit darstellt.
  • Außerdem wählt er einen Beiratssprecher bzw. eine Beiratssprecherin sowie eine Stellvertretung.
  • So dann benennt er Zahl, Inhalte und Mitglieder der Ausschüsse, d.h. der Beirat bildet nach eigenem Gutdünken Ausschüsse, die sich schwerpunktmäßig bestimmten Aufgabenfeldern zuwenden (beispielsweise Soziales, Bildung, Bau, Verkehr und Umwelt). Die verschiedenen Ausschüsse werden jeweils mit drei, fünf oder sieben Mitgliedern besetzt. Die Besetzung der Ausschüsse, d.h. wie viele Sitze der drei, fünf oder sieben Sitze den jeweiligen Parteien zustehen, erfolgt nach einem speziellen Auszählverfahren. Für die Ausschussarbeit können von den mandatsinnehabenden Parteien und Wählervereinigungen auch Mitglieder benannt werden, die nicht dem Beirat angehören. Diese nennen sich "sachkundige BürgerInnen" und werden i.d.R. nach ihren jeweiligen Kompetenzen berufen. In den Ausschüssen darf ihre Zahl allerdings die der originären Beiräte nicht übersteigen. Kleinere Parteien und Wählervereinigungen, die ohne Mandat bleiben, erhalten im Ausschuss einen besonderen Gaststatus.
  • Separat lädt das Ortsamt zu konstituierenden Sitzungen der Ausschüsse ein. Dort werden die SprecherInnen dieser Ausschüsse sowie deren Stellvertretung gewählt. Bei der Wahl der SprecherInnen, d.h. welche Partei diese Position besetzen kann, ist nicht nur das Mehrheitsverhältnis ausschlaggebend – die im Beirat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen haben nach einem bestimmten Auszählverfahren Anspruch auf die Besetzung der Sprecherpositionen.

Die öffentlichen Beiratssitzungen

Der Beirat tagt in seiner Gesamtheit öffentlich, es sei denn, dass die Thematik aus z.B. datenschutzrechtlichen Gründen eine nicht-öffentliche Sitzungsform erfordert. I.d.R. finden die Beiratssitzungen monatlich bis vierteljährlich statt. Die Räumlichkeiten müssen für eine öffentliche Beiratssitzung entsprechend groß sein, da zum einen der gesamte Beirat zusammenkommt, VertreterInnen des Ortsamtes anwesend sind und die Einrichtungen vor Ort eingeladen werden. Außerdem werden die BewohnerInnen des Stadtteils durch Presseveröffentlichungen auf die Veranstaltung hingewiesen und dazu eingeladen. Hier haben sie die Möglichkeit, sich öffentlich zu bestimmten Themen oder Problemen, die den Stadtteil bewegen, zu äußern oder auch Anträge an den Beirat zu stellen. Häufig kommen auch die örtlichen Abgeordneten und PressevertreterInnen dazu. In der Regel werden die Sitzungsräume des Ortsamtes, die Schulaulen oder die Sääle von Kirchengemeinden und Bürgerhäusern genutzt.

Die öffentlichen Fachausschusssitzungen

In den verschiedenen Fachausschüssen findet die fachspezifische Arbeit der Beiräte statt. Hierzu können VertreterInnen von Behörden, Ämtern, Vereinen, Institutionen oder BewohnerInnen des Stadtteils eingeladen werden, um spezielle Themen oder Problemstellungen angemessen erörtern zu können. Die Ausschusssitzungen können auch, neben dem Ortsamt als Sitzungsort, themenbezogen vor Ort durchgeführt werden (in Schulen, Kindergärten und bei anderen Gemeinwesenträgern). Bis Februar 2010 fanden die Fachausschüsse nicht-öffentlich statt. Mit der Änderung des Beirätegesetztes hat sich dies geändert. Seitdem finden die Ausschusssitzungen für alle interessierten BürgerInnen öffentlich statt.